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Mietbedingungen / Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Wohnmobilvermietung Smirnow Camper Stand: 04/2026 1. Anbieter und Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Mietbedingungen gelten für alle Mietverträge über Wohnmobile zwischen: Smirnow Camper Vitali Smirnow Jahnstraße 19 67582 Mettenheim Deutschland nachfolgend „Vermieter“ genannt, und dem jeweiligen Mieter. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich oder in Textform vom Vermieter bestätigt wurden. 2. Mietgegenstand Vermietet wird ein Wohnmobil gemäß den im jeweiligen Mietvertrag festgelegten Fahrzeugdaten. Das Wohnmobil wird dem Mieter in einem technisch einwandfreien, verkehrssicheren und vollständig ausgestatteten Zustand übergeben. Der genaue Zustand, vorhandenes Zubehör sowie etwaige bereits bestehende Schäden werden bei Übergabe dokumentiert. Zur Vermietung stehen je nach Verfügbarkeit insbesondere folgende Fahrzeuge: Forster A699EB Dethleffs Just Go T 6815 Die konkrete Ausstattung, zulässige Personenzahl, Maße, Mietpreise und weiteren Fahrzeugdaten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Buchungsbestätigung oder dem Mietvertrag. 3. Mietzeitraum, Übergabe und Rückgabe Die Mietdauer ergibt sich aus dem jeweiligen Mietvertrag. Das Fahrzeug wird am vereinbarten Übergabeort und zum vereinbarten Zeitpunkt an den Mieter übergeben. Die Rückgabe hat zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Rückgabeort zu erfolgen. Eine verspätete Rückgabe ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Bei verspäteter Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, zusätzliche Kosten für die verlängerte Nutzung sowie daraus entstehende Schäden oder Ausfälle in Rechnung zu stellen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Das Fahrzeug ist vollständig, mit sämtlichem Zubehör, besenrein und im vertraglich vereinbarten Zustand zurückzugeben. 4. Zahlungsbedingungen und Kaution Die vollständige Mietsumme ist spätestens 30 Tage vor Mietbeginn ohne Abzug auf das vom Vermieter angegebene Konto zu überweisen, sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Die Kaution beträgt: Forster A699EB: 1.500 € Dethleffs Just Go T 6815: 2.000 € Die Kaution ist entweder bei Übergabe des Fahrzeugs in bar zu hinterlegen oder spätestens 7 Tage vor Mietbeginn per Überweisung zu leisten. Die Kaution dient der Sicherung sämtlicher Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis, insbesondere wegen Schäden, fehlender Ausstattung, Reinigungskosten, Mehrkilometern, Bußgeldern, Mautgebühren oder sonstigen offenen Forderungen. Der Vermieter ist berechtigt, berechtigte Forderungen mit der Kaution zu verrechnen. Die Rückerstattung der Kaution erfolgt nach Rückgabe und Überprüfung des Fahrzeugs, sofern keine offenen Ansprüche bestehen, in der Regel innerhalb von 7 bis 14 Tagen nach Rückgabe. 5. Voraussetzungen für Mieter und Fahrer Das Wohnmobil darf ausschließlich von Personen geführt werden, die im Mietvertrag namentlich als Fahrer benannt und vom Vermieter akzeptiert wurden. Alle Fahrer müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein, soweit diese für das jeweilige Fahrzeug ausreichend ist. Der Mieter und alle Fahrer sind verpflichtet, vor Fahrtantritt einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie einen gültigen Führerschein vorzulegen. Der Vermieter ist berechtigt, die Übergabe zu verweigern, wenn die erforderlichen Dokumente nicht vollständig oder nicht gültig vorgelegt werden. 6. Nutzung des Wohnmobils Der Mieter verpflichtet sich, das Wohnmobil sorgfältig, schonend und entsprechend der gesetzlichen Vorschriften zu behandeln. Nicht erlaubt sind insbesondere: - Nutzung für Motorsportveranstaltungen, Rennen oder Wettbewerbe - gewerbliche Transporte - Untervermietung oder Weitergabe an nicht eingetragene Fahrer - Nutzung für rechtswidrige Zwecke - Überladung des Fahrzeugs - Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder fahruntüchtig machenden Medikamenten - Fahrten in Länder oder Regionen, die im Mietvertrag oder in den Versicherungsbedingungen nicht zugelassen sind - Nutzung außerhalb des vertraglich vereinbarten Rahmens Der Mieter ist verpflichtet, alle Verkehrsregeln, Zuladungsgrenzen, Bedienungshinweise und technischen Vorgaben des Fahrzeugs einzuhalten. 7. Nutzung mit Tieren Die Mitnahme von Tieren ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Ohne eine solche Zustimmung ist die Mitführung von Tieren untersagt. Wird die Mitnahme eines Tieres genehmigt, verpflichtet sich der Mieter, das Fahrzeug in einem einwandfreien hygienischen Zustand zurückzugeben. Bei Mitnahme eines Tieres erhöht sich die Kaution um 500 €: Forster A699EB: 2.000 € Dethleffs Just Go T 6815: 2.500 € Zusätzlich wird bei genehmigter Tiermitnahme eine verpflichtende Reinigungspauschale in Höhe von 160 € erhoben. Diese Pauschale deckt die Grundreinigung nach Nutzung mit Tieren ab, jedoch nicht außergewöhnliche Verschmutzungen, Gerüche oder Schäden. Bei Rückgabe erfolgt eine gesonderte Kontrolle auf Tierhaare, Gerüche, Verunreinigungen und Beschädigungen. Soweit über die Reinigungspauschale hinausgehende Maßnahmen erforderlich sind, trägt der Mieter die zusätzlichen Kosten. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, Verunreinigungen oder Geruchsbelastungen, die durch das mitgeführte Tier verursacht werden. Dies umfasst insbesondere Schäden durch Kratzen, Beißen, Urin, Kot, Erbrechen oder sonstige Einwirkungen. Das Tier darf nicht unbeaufsichtigt im Fahrzeug zurückgelassen werden. Der Mieter verpflichtet sich, alle gesetzlichen Vorschriften zur Mitnahme und Sicherung von Tieren im Fahrzeug einzuhalten. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden bzw. Reinigungsaufwand entstanden ist. 8. Versicherung und Selbstbeteiligung Das Wohnmobil ist haftpflicht- und vollkaskoversichert. Die Selbstbeteiligung beträgt 1.500 € je Schadensfall, sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Der Mieter haftet für Schäden, die während der Mietzeit entstehen, nach den gesetzlichen Vorschriften und den Regelungen dieser Mietbedingungen. Der Mieter haftet insbesondere für Schäden, die durch ihn, durch eingetragene Fahrer, durch nicht genehmigte Fahrer, durch unsachgemäße Nutzung, falsche Bedienung, grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verhalten entstehen. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, unerlaubter Weitergabe des Fahrzeugs oder Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten kann der Versicherungsschutz ganz oder teilweise entfallen. In diesem Fall kann der Mieter auch über die Selbstbeteiligung hinaus haften. Im Schadensfall sind der Vermieter und, soweit erforderlich, die Polizei sowie die Versicherung unverzüglich zu informieren. 9. Verhalten bei Unfall, Schaden, Diebstahl oder Panne Bei Unfall, Brand, Diebstahl, Wildschaden, sonstigen Schäden oder Pannen ist der Vermieter unverzüglich zu informieren. Bei Unfällen, Fremdschäden, Personenschäden, ungeklärter Schuldfrage, Wildschäden oder Diebstahl ist die Polizei hinzuzuziehen. Der Mieter darf kein Schuldanerkenntnis abgeben. Der Mieter ist verpflichtet, alle zur Schadensregulierung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen und an der Aufklärung des Schadens mitzuwirken. 10. Reparaturkosten Der Vermieter ist berechtigt, notwendige Reparaturen durchführen zu lassen. Die Kosten trägt der Mieter, sofern er den Schaden zu vertreten hat oder der Schaden während der Mietzeit durch eine ihm zurechenbare Pflichtverletzung entstanden ist. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand, auf Grundlage entsprechender Rechnungen oder auf Basis vereinbarter Pauschalen, soweit diese zulässig und vereinbart sind. 11. Rückgabe und Schäden Das Fahrzeug ist vom Mieter in einem ordnungsgemäßen, vollständigen und besenreinen Zustand zurückzugeben. Während der Mietzeit entstandene Schäden, Defekte, Verluste oder Auffälligkeiten sind dem Vermieter spätestens bei Rückgabe unaufgefordert mitzuteilen. Der Vermieter ist berechtigt, berechtigte Kosten für Schäden, fehlende Ausstattung, Mehrkilometer, Reinigung oder sonstige Forderungen mit der hinterlegten Kaution zu verrechnen. 12. Reinigung und übermäßige Verschmutzung Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug in einem allgemein sauberen und besenreinen Zustand zurückzugeben. Die Kosten für die Außenreinigung des Fahrzeugs sind in der erhobenen Servicepauschale enthalten. Eine eigenständige Außenreinigung durch den Mieter ist nicht erforderlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Übermäßige Verschmutzungen, die über den normalen Gebrauch hinausgehen, werden gesondert berechnet. Hierzu zählen insbesondere: - starke Verschmutzungen an Polstern, Sitzen oder Matratzen - verschüttete Flüssigkeiten - schwer entfernbarer Schmutz im Innenraum - starke Verschmutzung von Küche oder Sanitärbereich - Tierhaare oder Geruchsneutralisation - nicht entleerte Toilette - nicht entleerter Abwassertank - Geruchsbelastungen - Fleckenentfernung, Polsterreinigung oder Matratzenreinigung Bei übermäßiger Verschmutzung, insbesondere im Innenraum, Sanitärbereich oder Küchenbereich, kann eine Reinigungspauschale in Höhe von 150 € erhoben werden, sofern der Zustand über die normale Nutzung hinausgeht. Soweit eine Sonderreinigung erforderlich ist, kann der Vermieter eine externe Fachfirma beauftragen. Die tatsächlich entstehenden Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Reinigungsaufwand entstanden ist. 13. Kraftstoff, Betriebsstoffe und technische Kontrolle Das Fahrzeug wird mit dem vereinbarten Kraftstoffstand übergeben und ist mit entsprechendem Kraftstoffstand zurückzugeben, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Mieter ist während der Mietdauer verpflichtet, im zumutbaren Umfang auf Betriebsstoffe, Reifendruck, Warnanzeigen und technische Hinweise des Fahrzeugs zu achten. Bei technischen Auffälligkeiten, Warnmeldungen oder Schäden ist der Vermieter unverzüglich zu informieren. 14. Mehrkilometer, Maut, Bußgelder und sonstige Gebühren Sofern im Mietvertrag Freikilometer oder Kilometerbegrenzungen vereinbart wurden, ergeben sich diese aus dem jeweiligen Mietvertrag. Mehrkilometer werden entsprechend der im Mietvertrag vereinbarten Regelung berechnet. Der Mieter trägt sämtliche während der Mietzeit verursachten Bußgelder, Verwarnungen, Parkgebühren, Mautgebühren, Umweltzonenverstöße und sonstige Gebühren. Der Vermieter ist berechtigt, entsprechende Forderungen an den Mieter weiterzuleiten oder nachträglich in Rechnung zu stellen. 15. Vorzeitige Fahrzeugabholung Wünscht der Mieter eine vorzeitige Abholung des Fahrzeugs durch den Vermieter, ist der Vermieter berechtigt, hierfür eine angemessene Pauschale zur Deckung der entstehenden Fahrt- und Aufwandskosten zu berechnen. Die Höhe der Pauschale wird dem Mieter vorab mitgeteilt und ist von diesem zu tragen. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. 16. Stornierung und Rücktritt durch den Mieter Eine Stornierung durch den Mieter muss schriftlich oder in Textform erfolgen. Im Falle einer Stornierung durch den Mieter fallen folgende Stornogebühren an, bezogen auf den vereinbarten Mietpreis: - bis 50 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises - 49 bis 15 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises - 14 bis 1 Tag vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises - am Tag des Mietbeginns oder bei Nichtantritt: 100 % des Mietpreises Maßgeblich für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Vermieter empfiehlt dem Mieter den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. 17. Rücktritt durch den Vermieter / Ersatzfahrzeug Der Vermieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn das gebuchte Fahrzeug aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse, insbesondere technischer Defekte, Unfall, Diebstahl, höherer Gewalt oder aus sonstigen nicht vom Vermieter zu vertretenden Gründen nicht zur Verfügung steht. Der Vermieter bemüht sich in diesem Fall, soweit möglich, um ein geeignetes Ersatzfahrzeug. Ist kein Ersatzfahrzeug verfügbar oder für den Mieter nicht zumutbar, werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche des Mieters bestehen nur, soweit der Vermieter den Ausfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. 18. Haftung des Mieters Der Mieter haftet für Schäden am Fahrzeug, Verlust von Zubehör, unsachgemäße Nutzung, Verstöße gegen diese Mietbedingungen sowie Schäden, die durch ihn oder eingetragene Fahrer verursacht werden. Bei Verletzung vertraglicher Pflichten kann der Mieter auch über die vereinbarte Selbstbeteiligung hinaus haften, insbesondere bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. 19. Haftung des Vermieters Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. 20. Datenschutz Die im Rahmen der Anfrage, Buchung und Vertragsdurchführung angegebenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung der Anfrage, Durchführung und Abwicklung des Mietverhältnisses sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder eine Einwilligung vorliegt. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung auf der Website. 21. Verbraucherstreitbeilegung Der Vermieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. 22. Einbeziehung der Mietbedingungen Diese Mietbedingungen werden Bestandteil des Mietvertrags, wenn der Mieter vor Vertragsschluss ausdrücklich auf sie hingewiesen wurde und die Möglichkeit hatte, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen. 23. Schlussbestimmungen Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Vermieters. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform, soweit gesetzlich zulässig.
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